Präqualifikation für die Vorhaltung und Erbringung von Regelreserve
Potentielle Anbieter für die verschiedenen Arten von Regelreserve können sich an einem Präqualifikationsverfahren beteiligen, bei dem sie den Nachweis erbringen, dass sie die zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit erforderlichen Anforderungen für die Erbringung einer oder mehrerer Arten von Regelreserve erfüllen.
Für alle Regelreservearten (FCR, aFRR, mFRR) erfolgt die Präqualifikation ausschließlich bei demjenigen ÜNB, in dessen LFR-Zone die betreffenden Technischen Einheiten (Stromerzeugungsanlagen und/oder Verbrauchseinheiten) unabhängig von der Spannungsebene netztechnisch angeschlossen sind (Anschluss-ÜNB). Seit der Überarbeitung der Präqualifikationsbedingungen ("PQ-Bedingungen") vom Oktober 2018 erfolgt eine Präqualifikation auf Basis der Präqualifikation von Reserveeinheiten und Reservegruppen.
Sobald die präqualifizierte vermarktbare Leistung die jeweilige Mindestangebotsgröße überschreitet, schließt der Anschluss-ÜNB mit dem Reserveanbieter je Regelreserveart einen Rahmenvertrag, der wiederum Voraussetzung für die Teilnahme an den Ausschreibungsverfahren für Regelreserve ist.
Eine Präqualifikation ist jederzeit möglich. Die Durchführung eines entsprechenden Präqualifikationsverfahrens erfordert nach dem vollständigen Vorliegen aller notwendigen Unterlagen, Protokolle und Nachweise in der Regel einen Zeitraum von wenigstens zwei Monaten. Je nach Komplexität kann auch ein längerer Zeitraum erforderlich sein.
Bis zum Oktober 2018 waren die PQ-Bedingungen in dem von den deutschen ÜNB herausgegebenen TransmissionCode 2007 "Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetzbetreiber" enthalten. Das Kapitel 5 "Systemdienstleistung" enthielt die allgemeinen Anforderungen, der Anhang D die detaillierten Anforderungen je Regelenergieart. Diese PQ-Bedingungen werden - zeitlich gestaffelt - durch die im Oktober 2018 veröffentlichten überarbeiteten PQ-Bedingungen ersetzt.
Präqualifikationsunterlagen können an den betreffenden ÜNB durch Nutzung dieses Portals übermittelt werden. Einen Zugang zum PQ-Portal können Sie bei Ihrem Anschluss-ÜNB beantragen.
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